ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Andreas Maxones – Austrian Events
Stand: September 2026
- GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Verträge von Andreas Maxones – Austrian Events, insbesondere in den Bereichen Events, Incentives, Teambuildings, Event-Transferleistungen, Rahmenprogramme sowie damit verbundene Organisations- und Dienstleistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Austrian Events diesen ausdrücklich zustimmt. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
- ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote von Austrian Events sind, sofern darin nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder eine andere eindeutige Beauftragung zustande. Die Verfügbarkeit von Locations, Partnern, Künstlern, Guides, Vortragende, Technik, Aktivitäten und sonstigen Leistungen kann bis zur verbindlichen Beauftragung nicht garantiert werden.
- LEISTUNGSUMFANG
Austrian Events übernimmt je nach Auftrag insbesondere Konzeption, Planung, Organisation, Koordination und Durchführung von Veranstaltungen und Programmen. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Austrian Events kann zur Durchführung des Auftrags geeignete selbstständige Unternehmen, Partner und Spezialisten einsetzen. Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die nach Auftragserteilung vom Auftraggeber gewünscht werden und zusätzlichen Aufwand oder zusätzliche Kosten verursachen, werden gesondert verrechnet.
Notwendige Änderungen im Programm oder Ablauf sind zulässig, wenn diese insbesondere aufgrund von Wetter, Sicherheitsanforderungen, örtlichen Gegebenheiten, behördlichen Vorgaben, Ausfällen von Partnern oder sonstigen nicht vorhersehbaren Umständen erforderlich werden und der Gesamtcharakter der vereinbarten Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
- PREISE UND FREMDKOSTEN
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kalkulation basiert auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Leistungsumfang, der angegebenen Teilnehmerzahl und den vereinbarten Rahmenbedingungen.
Im Angebot enthaltene Leistungen von Hotels, Locations, Caterern, Technikunternehmen, Künstlern, Guides, Sport- und Freizeitunternehmen, Beförderungsunternehmen oder sonstigen Partnern können von Austrian Events im Rahmen des Gesamtauftrags zugekauft werden.
Nachträgliche Preisänderungen von Drittanbietern, Steuern, Abgaben oder sonstigen Kosten, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und außerhalb des Einflussbereichs von Austrian Events liegen, können nach vorheriger Information des Auftraggebers weiterverrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- TEILNEHMERZAHL
Sofern die Kalkulation auf einer bestimmten Teilnehmerzahl beruht, ist die innerhalb der vereinbarten Frist vom Auftraggeber bekannt gegebene Teilnehmerzahl für die weitere Planung und Verrechnung maßgeblich. Eine spätere Verringerung der tatsächlichen Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Reduktion des vereinbarten Preises, sofern Personal, Material, Kapazitäten oder Fremdleistungen bereits auf Grundlage der bekannt gegebenen Teilnehmerzahl bestellt oder reserviert wurden. Zusätzliche Teilnehmer werden entsprechend den vereinbarten Preisen bzw. dem tatsächlich entstehenden Mehraufwand verrechnet. Änderungen der Teilnehmerzahl können eine Anpassung des Programms, des Personalbedarfs und des Preises erforderlich machen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Austrian Events ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Zusätzliche Leistungen, Mehrstunden, zusätzliche Teilnehmer und während der Veranstaltung vom Auftraggeber gewünschte Leistungen werden nachträglich verrechnet.
Kosten, die durch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen entstehen, trägt der Auftraggeber.
- STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornogebühren:
ab Auftragserteilung: 30 % des vereinbarten Auftragswertes
ab 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Bereits erbrachte Planungs- und Organisationsleistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdleistungen und tatsächlich anfallende Stornokosten von Drittanbietern können zusätzlich verrechnet werden, soweit diese nicht bereits durch die jeweilige Stornogebühr abgedeckt sind.
Für einzelne Leistungen können aufgrund der Bedingungen des jeweiligen Partners abweichende Stornobedingungen gelten. Auf diese wird im Angebot bzw. bei der Beauftragung hingewiesen.
- WETTER UND PROGRAMMÄNDERUNGEN
Outdoorprogramme und bestimmte Aktivitäten sind von Wetter, Gelände, behördlichen Vorgaben und anderen äußeren Bedingungen abhängig.
Bei ungeeigneten Bedingungen bemüht sich Austrian Events nach Möglichkeit um eine sinnvolle Programmänderung, Ersatzaktivität oder Indoor-Alternative.
Die Entscheidung über die sichere Durchführbarkeit einer spezialisierten Aktivität obliegt dem jeweils verantwortlichen befugten Unternehmen bzw. dessen verantwortlichen Guides oder Fachpersonen.
Witterungsbedingte Änderungen, Verschiebungen oder der Entfall einzelner Programmpunkte führen nicht automatisch zu einer Reduktion des vereinbarten Preises, wenn Personal, Material, Infrastruktur oder Fremdleistungen bereits bereitgestellt oder verbindlich gebucht wurden.
- HÖHERE GEWALT UND NICHT VORHERSEHBARE EREIGNISSE
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Austrian Events liegen, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bemühen sich Austrian Events und der Auftraggeber um eine angemessene Lösung.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Verkehrssperren, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse. Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht rückerstattbare Kosten und Verpflichtungen gegenüber Drittanbietern sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- PARTNER UND SUBUNTERNEHMER
Austrian Events arbeitet je nach Projekt mit selbstständigen spezialisierten Unternehmen und Partnern zusammen. Dazu zählen insbesondere Locations, Caterer, Technikunternehmen, Guides, Outdoor- und Sportanbieter, Künstler, Moderatoren, Fotografen, Filmteams, Beförderungs-unternehmen und sonstige Fachunternehmen. Spezialisierte Leistungen werden ausschließlich durch die jeweils dafür vorgesehenen bzw. erforderlichen befugten Unternehmen und Fachpersonen durchgeführt. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet Austrian Events nicht von jenen gesetzlichen Verpflichtungen, die Austrian Events gegenüber dem Auftraggeber treffen.
Werden Leistungen dagegen ausdrücklich nur vermittelt und kommt der Vertrag über diese Leistung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und einem Drittanbieter zustande, ist dieser Drittanbieter selbstständiger Vertragspartner des Auftraggebers. Austrian Events schuldet in diesem Fall ausschließlich die ausdrücklich vereinbarte Vermittlungs- bzw. Organisationsleistung.
- SICHERHEIT UND TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Bei Sport-, Outdoor- und Erlebnisprogrammen sind die Sicherheitsbestimmungen sowie die Anweisungen der verantwortlichen Guides, Trainer, Betreiber und Fachpersonen einzuhalten.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, bekannte gesundheitliche oder sonstige Umstände, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen könnten, rechtzeitig bekannt zu geben. Teilnehmer können von einer Aktivität ausgeschlossen werden, wenn eine sichere Teilnahme aufgrund des körperlichen Zustands, ungeeigneter Ausrüstung, Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinflusses oder aus anderen nachvollziehbaren Sicherheitsgründen nicht gewährleistet werden kann. Ein solcher Ausschluss begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des entsprechenden Leistungsanteils.
- TRANSPORTE UND BEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN
Personenbeförderungen werden ausschließlich durch entsprechend befugter Unternehmen durchgeführt. Austrian Events führt selbst keine gewerbsmäßige Personenbeförderung durch.
Soweit Beförderungsleistungen Bestandteil eines von Austrian Events organisierten Gesamtprogramms sind, erfolgt deren tatsächliche Durchführung durch das jeweils beauftragte Beförderung-sunternehmen. Für An- und Abreisen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
- ABGRENZUNG ZU REISELEISTUNGEN
Austrian Events ist eine Eventagentur und kein Reisebüro oder Reiseveranstalter.Leistungen, für deren Vermittlung, Besorgung oder Veranstaltung eine besondere Reisebüroberechtigung erforderlich ist, werden von Austrian Events nicht als eigene Reisebüroleistung erbracht. Soweit solche Leistungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung benötigt werden, erfolgt deren Abwicklung durch entsprechend befugter Unternehmen bzw. direkt durch den Auftraggeber.
- HAFTUNG
Austrian Events haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die Austrian Events schuldhaft verursacht hat. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht für Personenschäden und nicht für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten. Austrian Events übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder sonstigen Erfolg einer Veranstaltung. Für Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Austrian Events, insbesondere Wetterbedingungen, behördliche Entscheidungen oder die allgemeine Verfügbarkeit externer Infrastruktur, übernimmt Austrian Events keine Erfolgsgarantie. Soweit Austrian Events für das Verschulden eines zur Vertragserfüllung eingesetzten Subunternehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, gelten die in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen im gesetzlich zulässigen Umfang entsprechend.
Für Leistungen, die lediglich vermittelt werden und bei denen ein eigenständiges Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittanbieter zustande kommt, haftet Austrian Events nicht für die Durchführung dieser Drittleistung. Die Haftung für eine schuldhafte Verletzung eigener Auswahl-, Informations- oder Organisationspflichten bleibt davon unberührt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall unberührt.
- VERSICHERUNGEN
Austrian Events verfügt über die für den eigenen Geschäftsbetrieb abgeschlossenen Versicherungen.
Spezialisierte Drittanbieter sind für die für ihre jeweilige Tätigkeit erforderlichen Versicherungen selbst verantwortlich.
Sofern für ein bestimmtes Projekt zusätzliche Veranstaltungs-, Ausfalls- oder sonstige Versicherungen sinnvoll oder erforderlich sind, können diese gesondert vereinbart werden.
- FOTO UND FILM
Werden Foto- oder Filmleistungen ausdrücklich als Bestandteil eines Auftrags vereinbart, ergeben sich Leistungsumfang, Honorar und Nutzungsrechte aus dem jeweiligen Angebot bzw. einer gesonderten Vereinbarung. Die Zulässigkeit der Aufnahme und Veröffentlichung erkennbarer Personen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den im konkreten Projekt getroffenen Vereinbarungen.
- MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber stellt Austrian Events rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung, die für Planung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Teilnehmerzahlen, Zeitpläne, Anforderungen der Location, besondere Sicherheitsanforderungen sowie sonstige für die Durchführung wesentliche Umstände. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Informationen des Auftraggebers entstehen, können gesondert verrechnet werden.
- ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt österreichisches Recht. Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmensstandort von Andreas Maxones vereinbart. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags bedürfen einer Vereinbarung zwischen Austrian Events und dem Auftraggeber. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
